Anmeldung

SchmuckbildBei der Ankunft stellt sich der verantwortliche Leiter im Naturzentrum Eifel mit der bestätigten Anmeldung vor. Der Zeltplatzleiter zeigt den reservierten Lagerplatz und die Einrichtungen. Es werden Absprachen getroffen, die für das Zusammenleben aller Gruppen wichtig sind. nach oben

An- und Abreise

Die Anreise ist bis 14:00 Uhr möglich, es sei denn, Sie haben eine spätere Ankunftszeit vereinbart. Am Abreisetag muss der Jugendzeltplatz bis 12:00 Uhr geräumt sein. nach oben

Ordnung auf den Zeltlagerplätzen

Das Aufstellen der Zelte darf nur auf der vom Lagerplatzleiter vor Ort zugewiesenen Zeltwiese erfolgen. Änderungen sind dem Lagerleiter vorbehalten. Grünflächen sollen unbedingt erhalten bleiben. Daher sind folgende Regeln zu beachten:

Die Nutzung der Freizeitanlagen steht allen Gruppen offen. Bei einer Belegung des Jugendzeltplatzes durch mehrere Gruppen erfolgt die Festlegung der Nutzungszeiten durch eigenverantwortliche Absprachen der einzelnen Gruppenleiter untereinander.

Das Reinigen von Töpfen und Geschirr ist an den hierfür vorgesehenen Stellen vorzunehmen. Bezüglich der Nutzungszeiten der entsprechenden Anlagen stimmen sich die Leiter der Gruppen eigenverantwortlich ab. Wasch- und Toilettenräume dürfen nicht zur Reinigung von Geschirr benutzt werden. Abwässer gehören auf keinen Fall in den Rasen oder die Urft.

Die Müllentsorgung übernimmt jede Gruppe für sich selbst, d. h. das der Müll nach Papier (Blauer Tonne), Wertstoff (Grüner Punkt=Gelbe Tonne), Altglas und Restmüll zu trennen ist. Entsprechende Abfallbehälter stehen bereit.<7p>

Haustiere und Hunde sind auf dem Jugendzeltplatz leider nicht gestattet. nach oben

Brandschutz

Feuer dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person betrieben und unterhalten werden. Die auf dem Lagergelände angelegten befestigten Feuerplätze sind zum Feuermachen zu benutzen, es dürfen keine neuen Feuerplätze angelegt werden. Verbrannt werden darf ausschließlich trockenes Laubholz und Holzkohle. Auch durch die Wahl einer entsprechenden Feuergröße ist Funkenflug grundsätzlich zu vermeiden. An jeder Feuerstelle sind während des Betriebes ausreichend Löschwasser oder sonstige geeignete Löschmittel (z. B. Feuerlöscher) für den Notfall bereitzuhalten.

Im Falle eines Brandes sind parallel zum Einsatz geeigneter Löschmittel Personen im Gefahrenbereich, Lagerplatzleitung und ggf. Feuerwehr zu alarmieren (per Notfalltelefon). nach oben

Sanitäre Anlagen

Aus Gesundheitsgründen sind die sanitären Anlagen jederzeit sauber zu halten. Die Leiter der diese Anlagen benutzenden Gruppen sprechen sich bezüglich der Nutzungszeiten sowie eines Reinigungsplanes ab und tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sauberkeit. Mindestens einmal am Tag sind sanitäre Anlagen zu reinigen. nach oben

Naturschutz

Der Zeltplatz liegt inmitten eines Landschaftsschutzgebietes. Deshalb soll besondere Rücksicht auf die schützenswerte Natur genommen werden. Folgende Regeln sind zu beachten:

Bahnanlage

Das Betreten der Bahnanlage ist lebensgefährlich und bahnpolizeilich streng verboten. nach oben

Die Urft

Die Urft gehört zum Landschaftsschutzgebiet. Baden im Bach und die Entnahme von Wasser aus dem Bach ist aus gesundheitlichen Gründen nicht erlaubt. Angeln ist nicht gestattet. nach oben

Nachtruhe

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. nach oben

Abnahme des Lagerplatzes und der Toiletten

Vor Beendigung einer Freizeit erfolgt die Abnahme des Lagerplatzes und der dazugehörigen sanitären Einrichtungen durch den Lagerplatzleiter in Anwesenheit des verantwortlichen Freizeitleiters bzw. Freizeitleiterin. Die Abnahme erfolgt nur dann, wenn der Lagerplatz einschließlich der sanitären Anlagen sich in einem einwandfrei sauberen Zustand befinden. nach oben

Teilnahme an Aktivprogrammen des Naturzentrums

Gruppen, die an Programmen des Naturzentrums teilnehmen, bitten wir um Mithilfe durch die Grupenleiter, damit die Programme reibungslos ablaufen können. nach oben

Verantwortung und Haftung

Der Rechtsträger, die Gemeinde Nettersheim, haftet nicht für Personen- und Sachschäden. Die Verantwortung liegt bei den Leitern der Freizeitgruppen. Sollte durch höhere Gewalt oder aus technischen Gründen der Lagerplatz geschlossen werden müssen, bestehen keine Regreßansprüche gegen die Gemeinde Nettersheim

Es wird keine Verantwortung für Wertsachen übernommen.

Sachbeschädigungen sind sofort dem Lagerplatzleiter zu melden. Für alle Schäden, die Sie verursachen, haften Sie selbst. nach oben

Hausrecht

Der Lagerplatzleiter oder seine Vertreter haben Hausrecht.

Bei Verstößen gegen diese Platzordnung kann der Lagerplatzleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Gruppen oder Einzelpersonen vom Lagergelände unter Zuhilfenahme von geeigneten Maßnahmen verweisen.

Der Lagerplatzleiter kann aus wichtigen Gründen Freizeitgruppen einen anderen Lagerplatz zuweisen. nach oben